Familienrecht.

Gerade im Familienrecht können Sie bestimmte Konflikte mit einer frühzeitigen Beratung durch einen Anwalt verhindern – möglichst vor einer Trennung oder Scheidung. Auf diese Weise vermeiden Sie auch negative finanzielle und rechtliche Folgen, wie etwa beim Unterhalt.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch das Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie die Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden dem Rechtsgebiet Familienrecht zugeordnet.

Sind – vor allem im Rahmen einer Scheidung, oder wenn es um Unterhalt geht – Kinder betroffen, erfordert dies ein besonders großes Einfühlungsvermögen. Hier bringe ich mich mit Fingerspitzengefühl und umfassender Erfahrung ein. Bezüglich des Sorgerechts und Umgangsrechts spricht unser Familienrecht übrigens eine deutliche Sprache: Das Wohl der Kinder steht absolut im Vordergrund.

Themen im Familienrecht

Hierfür bin ich
Ihre Spezialistin

Als Fachanwältin berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen, die das Familienrecht betreffen. Hierzu gehören unter anderem die nachfolgend aufgeführten Leistungen – Achtung, jetzt kommt der eine oder andere juristische Fachausdruck aus dem Familienrecht. Sprechen Sie mich gezielt darauf an, wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen:

Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.

writer

Wilhelm Busch

Dichter und Zeichner

Warum ich tun darf, was ich tue.

Fachanwalt Familienrecht

Durch die Verleihung des Fachanwaltstitels im Bereich des Familienrechts habe ich meine Fachkenntnisse sowie Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Für diesen Titel ist es für einen Rechtsanwalt erforderlich, die entsprechende Fachanwaltsausbildung erfolgreich abzuschließen und innerhalb von drei Jahren mindestens 120 eigene Fälle vor dem Hintergrund Familienrecht außergerichtlich sowie vor Gericht abzuschließen und zu dokumentieren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Füllen sie das Formular aus und schildern Sie kurz, worum es bei Ihrem Fall geht.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (mit Ausnahme an Wochenenden und Feiertagen) eine kurze Rückmeldung per E -Mail oder einen Telefonanruf, in dem ich Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Falles sowie die gegebenenfalls entstehende Gebühren einer anwaltlichen Beratung bzw. der danach folgenden Vertretung darstellen.

Bitte beachten Sie, dass ich uns im Rahmen dieses Angebots nur zu Sachverhalten aus dem Bereich des Familienrechts äußern kann.

Interessenten, die bereits anwaltlich vertreten sind, muss ich – aufgrund des Umfangs derartiger Anfragen – leider auf die kostenpflichtige Erstberatung verweisen.

Weiter kann ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung oder Vertretung voraussichtlich übernehmen wird.

Danach entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten.

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