Familienrecht.
Gerade im Familienrecht können Sie bestimmte Konflikte mit einer frühzeitigen Beratung durch einen Anwalt verhindern – möglichst vor einer Trennung oder Scheidung. Auf diese Weise vermeiden Sie auch negative finanzielle und rechtliche Folgen, wie etwa beim Unterhalt.
Wir sind die Spezialisten
Als Fachanwältinnen beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen, die das Familienrecht betreffen. Hierzu gehören unter anderem die nachfolgend aufgeführten Leistungen – Achtung, jetzt kommt der eine oder andere juristische Fachausdruck aus dem Familienrecht. Sprechen Sie uns gezielt darauf an, wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen:
- Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen
- Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung
- Beantragung der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Berechnung und Durchführung des Zugewinnausgleichs
- Gestaltung von Eheverträgen zu Beginn oder während der Ehe
- Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarung
- Fragen zum Güterstand: Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft
- Anfechtung der Vaterschaft
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- Erstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
“Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.”

- Wilhelm Busch
Dichter und Zeichner
FACHANWALT FAMILIENRECHT
- Fachanwaltliche Ausbildung für Familienrecht
- Nachweis von mind. 120 eigenen familienrechtlichen Fällen
- Regelmäßige fachanwaltliche Fortbildungen
Kostenlose Ersteinschätzung
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (mit Ausnahme an Wochenenden und Feiertagen) eine kurze Rückmeldung per E -Mail oder einen Telefonanruf, in dem wir Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Falles sowie die gegebenenfalls entstehende Gebühren einer anwaltlichen Beratung bzw. der danach folgenden Vertretung darstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns im Rahmen dieses Angebots nur zu Sachverhalten aus dem Bereich des Familienrechts äußern können.
Interessenten, die bereits anwaltlich vertreten sind, müssen wir – aufgrund des Umfangs derartiger Anfragen – leider auf die kostenpflichtige Erstberatung verweisen.
Weiter können wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung oder Vertretung voraussichtlich übernehmen wird.
Danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten.
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